Wichtige Urlaubs-Regelung: Bei Auslandsreisen 14 Tage vor Unterrichtsbeginn bitte zurück sein

Vorgestern hat der Berliner Senat die Sars‐Cov‐2‐Infektionsschutzverordnung beschlossen, die aller Voraussicht nach am kommenden Samstag in Kraft tritt. Diese besagt unter anderem, dass aus dem Ausland einreisende Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet sind, sich selbst für 14 Tage zu isolieren. Deshalb hier unsere dringende Empfehlung an Sie, liebe Eltern: Bitte kehren Sie spätestens 14 Tage vor Unterrichtsbeginn von einer Ferienreisein einem Risikogebiet (welche das sind finden Sie unten) zurück.
Sollten Sie dennoch, und dafür werden Sie gute Gründe haben, in ein Risikogebiet reisen müssen, müssen Sie nicht in Quarantäne wenn Sie
unverzüglich nach der Einreise der zuständigen Behörde ein ärztliches Zeugnis in deutscher und englischer Sprache mit aktuellem Laborbefund vorlegen, dem zu Folge bei Ihnen keine Anzeichen einer Infektion mit dem Sars‐Cov‐2‐Virus vorliegen.Auch dafür gibt es jedoch bestimmte Voraussetzungen, die Sie bitte noch vor der Abreise erfragen. Denn: Ist bei Unterrichtsbeginn am 10. August die Quarantänezeit noch nicht abgelaufen und kann kein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, gilt das Fehlen im Unterricht für Ihr Kind als unentschuldigt.
Hier die aktuelle Einstufung der Risikogebiete durch das Robert‐Koch‐Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html