Aufgrund der Schulschließung für unseren Hort hat die Senatsverwaltung entschieden, dass die Elternkostenbeteiligung für Eltern in den Klassenstufen 3 und höher für den Monat April erstattet wird. Die Notbetreuung ist weiterhin eine Gemeinschaftsaufgabe unserer Schule und keine ergänzende Förderung und Betreuung. Die Teilnahme der Kinder ist kostenfrei.
Und wie wird weiter mit den Hort-Beiträgen verfahren? Da die Ganztagsschule wie wir sie kennen wahrscheinlich in diesem Schuljahr nicht mehr öffnen wird, wird voraussichtlich erstmalig im August wieder die Elternkostenbeteiligung für den Hort erhoben.
Sie als Eltern haben also gegenüber dem Jugendamt im Monat April ein Guthaben. Das Jugendamt wird die betroffenen Eltern anschreiben und das bereits gezahlte Geld zurücküberweisen. Ab Mai werden die Elternkostenbeiträge auf Null gesetzt, die Beiträge werden nicht mehr eingezogen. Wir bitten darum, eventuelle Daueraufträge gegebenenfalls vorläufig zu beenden.