Präsenzpflicht gilt wieder ab 1. März

Liebe Eltern,

wie Sie sicher schon gelesen haben, gilt ab 1.3.22 wieder die allgemeine Präsenzpflicht.
Es gelten allerdings weiterhin folgende bereits bekannten Ausnahmen im Einzelfall: Die Schulleiterin kann eine Schülerin oder einen Schüler auf Antrag von der Präsenzpflicht befreien, wenn bei der Schülerin oder dem Schüler eine Grunderkrankung vorliegt, die im Falle einer Infizierung mit dem Coronavirus zu einem besonderen gesundheitlichen Risiko für die Schülerin oder den Schüler führen kann. Das besondere gesundheitliche Risiko ist mittels einer besonders begründeten ärztlichen Bescheinigung (sogenanntes qualifiziertes Attest) nachzuweisen.

Von der Präsenzpflicht befreite Schülerinnen und Schüler erhalten schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH). Gleiches gilt für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die mit einer Person im selben Haushalt leben, für die aufgrund einer vorliegenden Grunderkrankung ein besonderes gesundheitliches Risiko im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus und gleichzeitig eine medizinische Kontraindikation zur Durchführung einer Impfung gegen das Coronavirus besteht. Sowohl das besondere gesundheitliche Risiko als auch die medizinische Kontraindikation zur Durchführung einer Impfung gegen das Coronavirus müssen mittels eines qualifizierten Attestes nachgewiesen werden.

Die Lage an der Schule hat sich sehr beruhigt. Wir werden auf grün eingestuft und sind dankbar, nach dem vorsichtigen Fasching am 1.3. wieder den bekannten normalen Stundenplan ab Mittwoch, 2.3., zu fahren. Weiterhin wird dreimal die Woche getestet und täglich die Maske getragen.

Wir danken Ihnen, liebe Eltern, sehr für Ihre Unterstützung während der vier Wochen Notplan. Durch Sie ist es gelungen, dass alle Kinder täglich 4-5 Stunden unterrichtet wurden und wir auf das Wechselmodell verzichten konnten.

Bleiben Sie gesund!
A. Peters
Schulleiterin