Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske wird verlängert

Unsere Schülerinnen und Schüler sind nun bis mindestens zum 5. September verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske in der Schule zu tragen. Diese Entscheidung wurde bei der gestrigen Sitzung des Hygienebeirats der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entsprechend den Empfehlungen der medizinischen Expert:innen getroffen. Dies soll dem Infektionsschutz dienen. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske wird somit von zwei auf vier Unterrichtswochen verlängert und wird auch weiterhin fortlaufend evaluiert werden.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Das neue Schuljahr hat mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen begonnen. Dazu gehört, dass in den ersten drei Schulwochen nicht zuletzt wegen der Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer dreimal pro Woche getestet wird. Hinsichtlich der Maskenpflicht haben wir nun die angekündigte erneute Bewertung der Situation vorgenommen und sind in Rücksprache mit unseren Expertinnen und Experten im Hygienebeirat zu dem Schluss gekommen, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske zunächst um weitere zwei Wochen zu verlängern.“

Auch die Musterhygienepläne und die Darstellungen auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie werden entsprechend angepasst.