Sehr geehrte Eltern,
nun ist durch die Senatsverwaltung die Testpflicht in Schulen verbindlich erklärt worden. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen diesen Prozess im Interesse der Kinder bewerkstelligen. Unser gemeinsames Ziel sollte sein, für alle Kinder unserer Schule den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten. Bezüglich verschiedener Bedenken lassen Sie uns noch einmal deutlich machen, dass alle Tests Selbsttests sind. Das schulische Personal stellt die Materialien bereit und leitet an. Die Schüler testen sich selbst!
Sollte ein Test positiv sein, ist es zunächst nur ein Verdacht und die Erziehungsberechtigen holen Ihr Kind ab und begeben sich ohne Termin zu einem PCR-Testzentrum. Bis zur Abholung steht ein Pädagoge für das Kind bereit. Er wird Sie anrufen und das Kind betreuen. Die anderen Schüler verbleiben im Unterricht und gelten nicht sofort als Kontaktperson (K1).
Zweimal wöchentlich: Montag und Donnerstag testen sich die Kinder in der Schule unter Anleitung des Pädagogen.
Die Kinder bringen ihre mit Namen versehene Testbox wieder mit. Diese verbleibt in der Schule. Nur die eigene Box wird für das Kind verwendet. Wir verborgen aus Sicherheitsgründen nichts von anderen Kindern. Wir leiten sensibel in Ruhe, kindgemäß, gelassen an. Der Klassenleiter erhält eine Box Selbsttests, falls die ausgegebene Testbox nicht wieder mitgebracht wurde.
Eine Härtefallregelung ist für Kinder mit Beeinträchtigungen möglich. Wenn Sie hier einen Bedarf stellen wollen, können Sie das über Ihre Kinder erhaltene Formular nutzen. Sollten Sie die gesamte Testung in der Schule ablehnen, ist Ihr Kind von der Präsenzpflicht befreit und kann leider nicht mehr am Präsenzunterricht und nicht mehr an der Notbetreuung teilnehmen.
Ihr Kind erhält Aufgaben für die Arbeit zu Hause. Aufgrund des organisatorischen Aufwandes startet dieses Verfahren verbindlich ab Montag (26.04.21).
Manche Eltern haben Kinder auch in anderen Klassenstufen. Bitte wundern Sie sich nicht, dass wir eine Ausnahmeregelung in Klasse 3 auf Grund der täglichen Fahrt nach Biesdorf beschlossen haben. Sie erhalten einen anderen Elternbrief.
Die Schulleitung